AGB (Individualgäste)

 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bio-Seehotel Zeulenroda

1.    Allgemeines

(1)    Diese AGB gelten für Zimmerbuchungen im Bio-Seehotel Zeulenroda, sowie für weitere Angebote unseres Hauses, insbesondere für Beköstigungs-, Tagungs-, Sport-, Wellness & Beauty und Freizeitangebote. Sie gelten nicht für Buchungen unserer Manoah-Ferienhäuser, denen spezielle AGB beigegeben sind. Bei allen Buchungen in unserem Hause erfolgt ein Hinweis auf vorliegende AGB spätestens im Buchungszeitpunkt. Der Wortlaut ist schon vor Absenden der Buchungsanfrage über unsere Homepage und über weitere Anbieterseiten einsehbar und wird bei Buchungen auf anderem Wege mit der Bestätigung übermittelt. Die AGB’s sind darüber hinaus jederzeit an unserer Rezeption einsehbar.

(2)    Mit Buchung einer unserer Leistungen werden diese AGB anerkannt. Eigene Geschäftsbedingungen des Buchenden gelten nur und insoweit die Geltung klauselbezogen von uns schriftlich spätestens bei Buchung anerkannt worden ist. Unsere AGB gelten selbst dann, wenn der Buchende im Rahmen des Vertragsabschlusses auf eigene AGB verwiesen hat und wir dessen AGB – soweit vorhanden - nicht explizit widersprochen haben. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die AGB des Buchenden deren Geltung generell zurückweisen. Sie gelten auch für den Bezug von Leistungen, die wir auf Wunsch des Buchenden bei Dritten für diesen einkaufen.

(3)    Mit der Buchung wird außerdem die Hausordnung des Bio-Seehotels anerkannt, die auf unserer Homepage, über unseren Hotel-Infokanal (Zimmer-TV) und an unserer Rezeption einsehbar ist.

2.    Angebot, Vertragsschluss, Vertragspartner

(1)    Unsere Online direkt oder auf Drittanbieter-Plattformen, sowie postalisch oder über sonstige Maßnahmen (Werbung) dargestellten Leistungsangebote sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe des entsprechenden Angebotes zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages durch den Buchenden.


(2)    Alle auf eine Buchung unserer Leistungsangebote gerichteten, hier eingehenden Erklärungen werden von uns als Buchungsanfragen behandelt. Eine solche Buchungsanfrage erreicht uns mündlich, fernmündlich, per E-Mail, Fax oder schriftlich. Buchungen über Online-Buchungsprotale werden hiervon separat betrachtet, da hinsichtlich des Zeitpunktes der verbindlichen Buchung die ggf. abweichenden Regeln des Buchungsportals gelten. Der Vertrag über die jeweilige Leistung (im Folgenden „Vertrag“) kommt durch die Registrierung der Anfrage in unserem Buchungssystem durch unsere Mitarbeiter zustande. Der Anfrager wird durch die Registrierung zum Gast. Es steht uns frei, die Buchung zusätzlich schriftlich zu bestätigen. Buchungsanfragen werden von uns im Regelfall innerhalb eines Werktages schriftlich bzw. per eMail/Telefon beantwortet / Buchungen innerhalb dieses Zeitraums bestätigt.

(3)    Nimmt jemand nicht für sich selbst, sondern als Vertreter für einen Dritten mit uns Kontakt auf, ist das Vertretungsverhältnis mit der Anfrage offenzulegen und es sind alle hinausgehenden vertragsrelevanten Informationen mitzuteilen. Der Anfrager ist verpflichtet, dem durch ihn Vertretenen diese AGB’s weiterzuleiten und auf deren Geltung hinzuweisen. Buchungen „in Vertretung“ können durch uns jederzeit storniert werden, sofern uns auf erstes Anfordern keine vom Vollmachtgeber rechtswirksam unterzeichnete Originalvollmacht vorgelegt wird.

(4)    Soweit nicht vor Vertragsschluss abweichend zweifelsfrei angegeben, kommt der jeweilige Vertrag zwischen dem Bio-Seehotel und dem Anfrager direkt zustande. Für Schäden aus nicht zweifelsfrei vor Buchung offengelegten Vertretungsverhältnissen haftet der Anfrager gegenüber dem Bio-Seehotel persönlich und neben dem Vertretenen als Gesamt-schuldner.

(5)    Jede Unter- oder Weitervermietung bei uns gebuchter Zimmer sowie jede Weiter-veräußerung buchungsumfasster oder separat gebuchter Leistungen bedarf uns gegenüber der schriftlichen Anzeige und unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.

3.    Preise und Zahlungsbedingungen

(1)    Das Bio-Seehotel ist verpflichtet, die gegenüber dem Gast buchungsbestätigten Zimmer der entsprechenden Kategorie incl. der Nebenleistungen bereit zu halten, sowie zusätzliche gebuchte Leistungen tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gast die entsprechenden Entgelte gemäß Rechnung entrichtet hat oder uns eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vorliegt. Soweit nicht ausdrücklich bei Buchung schriftlich bestätigt, hat der Gast keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer / einen bestimmten Tagungs- oder Eventraum. Soweit mit der Buchung namentlich benannte Zimmer oder Tagungs-/Eventräume durch uns bestätigt werden, sind wir berechtigt, diese durch eine gleichwertige Lokation zu ersetzen.

(2)    Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm gebuchten weiteren Leistungen geltenden Preise des Bio-Seehotels (Preisauszeichnung bzw. Buchungsbestätigung / Rechnung) zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit das Bio-Seehotel vom Gast gebuchte Leistungsbestandteile zur Erbringung an Dritte weitergegeben hat. Die ausgewiesenen/vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetz-lichen Umsatzsteuer (Ausweisung der MwSt. nach USTG). Liegen zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes mehr als 4 Monate und erhöht sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder gegebenenfalls anfallende lokale Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss, so behalten wir uns das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben. Der Gast ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % des geschuldeten Gesamtbetrages beträgt.

(3)    Eine Verringerung der gebuchten Leistungen nach Vertragsschluss kann nur nach Maßgabe der Nrn. 5 und 6 dieser AGB erfolgen. Der Gast hat dem Bio-Seehotel grundsätzlich den hieraus resultierenden Schaden zu ersetzen und zusätzlich eine eventuelle Erhöhung der Einzelpreise zu bezahlen, die sich aus der Erhöhung der Einzelleistungen aufgrund ihres geringeren Gesamtvolumens ergibt. Kalkulationsbasis des entstehenden Schadens ist unser Leistungsverzeichnis zum Zeitpunkt des Leistungs-Verringerungsersuchens.

(4)    Soweit nicht individuell abweichend vereinbart, besteht für alle gebuchten Leistungen Vorkasse-Pflicht. Hierzu legt das Bio-Seehotel nach Buchungsbestätigung gemäß dieser AGB Rechnung. Soweit von uns jeweils individuell anerkannt, genügt alternativ eine schriftlich bestätigte Kostenübernahmeerklärung oder eine Zahlungsgarantie der Kreditkartengesellschaft oder eines anderen Anbieters Online-basierter Zahlungs-vorgänge.

(5)    Rechnungen des Bio-Seehotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Bio-Seehotel ist berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen von der Bezahlung bereits in Rechnung gestellter Leistungen abhängig zu machen. Der Rechnungsempfänger kommt in Verzug, wenn eine Zahlung nicht innerhalb der in der Zahlungsaufforderung (Buchungs-bestätigung, Rechnung oder vergleichsbare Aufforderung) ersichtlichen Frist – spätestens jedoch bei Check-in am Anreisetag - bei uns beglichen ist. Bei Zahlungsverzug ist das Bio-Seehotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 %- Punkten über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 %-Punkte über vorstehendem Leitzinssatz. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt erhebt das Bio- Seehotel eine pauschale Mahngebühr von je 5,- €.

(6)    Soweit gemäß dieser AGB durch den Gast keine Vorkasse entrichtet wurde, ist das Bio-Seehotel berechtigt, nach Vertragsschluss eine dem gebuchten Leistungsumfang angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Außerdem können während des Leistungs-bezuges Zwischenrechnungen gelegt werden.

(7)    Gegen Zahlungsforderungen des Bio-Seehotels kann der Gast nur aus gerichtlich titulierten Gegenforderungen aufrechnen.

4.    Haftung

(1)    Die Haftung des Bio-Seehotels für vertragliche Pflichtverletzungen / aus Delikt ist jeweils auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Gastes, dessen Ansprüche wegen der Verletzung von Hauptleistungspflichten und Pflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie den Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Für diese Ausnahmefälle haftet das Bio-Seehotel für jeden Grad des Verschuldens; jedoch soweit gesetzlich zulässig nur in Höhe des vertragstypisch, vorhersehbaren Schadens.

(2)    Für in das Hotelzimmer eingebrachte Sachen des Gastes oder seiner auf dem Meldeschein angegebenen Mitreisenden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch maximal bis zu einem Betrag von 3.500,00 € je Aufenthalt. Für Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld etc.) ist die Haftung auf insgesamt 800,00 € pro Aufenthalt begrenzt, soweit die Wertgegenstände nicht in unserem Hotelsafe eingelagert werden. Bei Einlagerung in den Hotelsafe haften wir maximal in Höhe der durch die abgeschlossene Diebstahlversicherung im Schadensfall ausgekehrten Summe. Dem Gast und seinen Mitreisenden empfehlen wir, Wertgegenstände immer in unserem Hotelsafe verwahren zu lassen. Bringen unsere Gäste Gegenstände in öffentlich zugängliche Räume / Außen-Areale des Bio-Seehotels ein, haben sie auf diese Gegenstände selbst zu achten, da das Bio-Seehotel bei Verlust oder Beschädigung nicht aufkommt.

(3)    Sollten die vereinbarten Leistungen durch das Bio-Seehotel nicht in der vereinbarten Qualität erbracht werden oder die Erbringung einer Einzelleistung ganz ausbleiben, sind wir schnellstmöglich um Abhilfe bemüht. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Anzeige des Gastes. Erfolgt diese Anzeige schuldhaft nicht unverzüglich, verzichtet der Gast hiermit für den Zeitraum bis zum Eingang der Mängelanzeige bei uns auf die Ausübung seines Leistungsminderungsrechts.

(4)    Soweit der Gast/seine Mitreisenden zum Abstellen eines von ihm mitgebrachten KFZ einen Parkplatz innerhalb der beschrankten Parkplatzanlage des Bio-Seehotels nutzt, entsteht hierdurch kein Verwahrvertrag. Das Bio-Seehotel ist insbesondere nicht verpflichtet, auf das abgestellte Fahrzeug zu achten. Für eine Beschädigung des Fahrzeugs steht das Bio-Seehotel auch bei Vorhandensein einer Parkplatz-Videoanlage eben so wenig ein, wie für dessen Abhandenkommen, soweit dem Bio-Seehotel oder seinen Erfüllungsgehilfen kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Jedwede Ansprüche müssen gegenüber dem Bio-Seehotel geltend gemacht werden, bevor der Gast/seine Mitreisenden mit dem Fahrzeug das beschrankte Gelände verlässt.

(5)    Das Bio-Seehotel erfüllt Weckaufträge mit großer Sorgfalt. Auch an den Gast adressierte Post wird im Rahmen des üblichen Geschäftsablaufs weitergeleitet. Für diese Handlungen haftet das Bio-Seehotel allerdings nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soll Post nachgesandt werden, geschieht dies gegen Vorkasse anfallender Gebühren und Auslagen und ausschließlich auf ausdrückliches Verlangen des Gastes. Gleiches gilt für Fundsachen, soweit zuordenbar. Fundsachen werden bis 30 Tage nach deren Auffinden aufbewahrt und hiernach freigegeben.

(6)    Im Bio-Seehotel und bei Benutzung der zu diesem gehörenden Nebenanlagen, darf nur auf den hierfür gesondert ausgewiesenen Flächen geraucht (konventionell und auch e-Zigarette) werden. Auf den Zimmern und im gesamten Gebäude und seinen Nebenanlagen befinden sich Rauchmelder. Missachtungen dieses Rauchverbotes oder vergleichbarer Handlungen lösen Feueralarm aus. Die hiermit verbundenen Gebühren der Feuerwehr (derzeit 1.700,- Euro pro Anfahrt der örtlichen Feuerwehr) einschließlich sämtlicher weiterer ggf. durch Brand, dessen Löschung und der Wiederherstellung des Bio-Seehotels entstehende Kosten, trägt derjenige, dessen Handlung oder Unterlassen den Alarm ausgelöst hat. Die Sonderreinigungsgebühr des Zimmers, in dem entgegen des Verbots geraucht wurde, beträgt 100,- € und wird dem Gast zusätzlich in Rechnung gestellt, der das Zimmer belegte.

5.    Rücktrittsrecht des Gastes

(1)    Soweit nicht abweichend individuell vereinbart, steht dem Gast nach folgender Maßgabe ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Im Falle des Rücktritts des Gastes von gebuchten Leistungen hat das Bio-Seehotel Anspruch auf angemessene Entschädigung. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und löst folgende gestaffelte und pauschalierte Entschädigung des Bio-Seehotels aus:

a)    Wurde ein bei Buchung als „Arrangement“ bezeichnetes Leistungspaket gebucht, kann der Buchende bis 56 Tage vor Anreise kostenfrei den Rücktritt von der Buchung erklären. Ab 55 Tage vor Anreise gelten folgende Pauschalen:

-    Ab 55 Tage vor Anreisedatum 25 % des Gesamtpreises
-    Ab 27 Tage vor Anreisedatum 50 % des Gesamtpreises
-    Ab 13 Tage vor Anreisedatum 90 % des Gesamtpreises

b)    In allen anderen Fällen einer Buchung (z.B. Übernachtung mit Frühstück, mit Halb- oder Vollpension sowie bei Buchung von allen anderen Leistungen) kann der Buchende bei einem Buchungsumfang für max. 10 Personen (Kinder zählen hierbei voll) im gleichen Buchungsvorgang den Rücktritt von der Buchung bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei erklären. (Ab Buchungsumfang für 11 Personen gelten unsere speziellen Rücktrittsbedingungen für Tagungsgäste – siehe Buchungsbestätigung). Die Rücktrittserklärung des Buchenden ist entsprechend fristgerecht per Telefon, Brief oder per E-Mail an uns zu richten. Folgende Pauschalen werden hiermit im Rücktrittsfalle vereinbart:

-    Ab 6 Tage vor Reisebeginn / Beginn der gebuchten Leistungen werden 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Frühstück und alle weiteren Leistungen berechnet
-    Ab 6 Tage vor Reisebeginn werden für Übernachtungen mit Halbpension 75% des vereinbarten Gesamtpreises und bei Arrangements mit Vollpension 60 % des vertraglich vereinbarten Preises berechnet.

c)    Soweit dem Bio-Seehotel ein diese Pauschalen übersteigender, konkreter Schaden entstanden ist, kann es wahlweise statt der Pauschale auch den konkret entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Dem stornierenden Gast steht es frei, einen dem Bio-Seehotel geringeren als den pauschal geltend gemachten Schaden nachzuweisen.

d)    Für Buchungen für mehr als 10 Personen im gleichen Buchungsvorgang gelten unsere Rücktrittsregeln für Tagungsgäste – siehe Buchungsbestätigung .

e)    Sofern das Bio-Seehotel die Entschädigung im Einzelfall konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Bio-Seehotel zu erbringende Leistung, unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen. Soweit zutreffend hat das Hotel von der Schadenssumme außerdem in Abzug zu bringen, was es bei anderweitiger Vergabe der gebuchten Leistung erzielt hat.

f)    Mit Buchung / Beauftragung, spätestens jedoch mit Äußerung des Rücktrittsverlangens des Gastes erkennt dieser an, dass das Bio-Seehotel berechtigt ist, vorbezeichnete pauschale Schadensersatzsummen mit bereits geleistete Vorauszahlungen des Gastes zu verrechnen.

(2)    Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Leistung - ohne dies dem Bio-Seehotel rechtzeitig mitzuteilen – gar nicht in Anspruch nimmt.

(3)    Macht der Gast von seinem obigem Rücktrittsrecht Gebrauch, weil das Bio-Seehotel eine der gebuchten Leistungen modifiziert, kann er nur dann bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits getätigte Aufwendungen erstattet verlangen, wenn der modifizierte Leistungsanteil / die modifizierte Leistung nicht mit der ursprünglich gebuchten Leistung gleichwertig ist.

(4)    Hat das Bio-Seehotel dem Gast individuell im Vertrag ein zeitlich befristetes Optionsrecht auf einzelne Leistungen eingeräumt, hat es bei Ablauf der Option, ohne das eine tatsächliche Buchung erfolgte, keinen Anspruch auf Entschädigung. Der optionsberechtigte Gast kann insoweit innerhalb der Frist kostenfrei und ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktritts-erklärung ist deren Eingang beim Bio-Seehotel.

6.    Rücktritt des Bio-Seehotels

(1)    Das Bio-Seehotel kann nur von solchen Buchungen zurücktreten, für die es dem Gast ausdrücklich eine zeitlich befristete, optionale Buchung eingeräumt hatte [zuvor: Ziffer 5, Absatz (4)]. Vor Erklärung dieses Rücktritts ist das Bio-Seehotel verpflichtet, dem Gast anzubieten, dass die optionale Buchung unverzüglich in eine feste Buchung umzuwandeln.

(2)    Der optional buchende Gast ist verpflichtet, sich auf Anfrage des Bio-Seehotels unverzüglich und eindeutig zur Umwandlung in eine feste Buchung zu erklären und die buchungsbezogen gelegte Rechnung fristgemäß zu begleichen. Erfüllt der Gast eine dieser Verpflichtungen nicht, ist der erklärte Rücktritt des Bio-Seehotels wirksam.

(3)    Wird eine vereinbarte - oder oben gemäß Absatz (2) verlangte - Vorauszahlung (Vorkasse), Sicherheitsleistung oder Kostenübernahme-Garantie nicht innerhalb der vom Bio-Seehotel gesetzten Frist geleistet, so ist das Bio-Seehotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(4)    Ferner ist das Bio-Seehotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

a)    höhere Gewalt (insbesondere Unwetter, Streik, Energieausfall, Pandemie), oder vergleichbare vom Bio-Seehotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages verhindern;

b)    Beherbergungs- oder weitere Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes/Buchenden, die Identität seiner auf dem Meldeschein anzugebenden Mitreisenden oder des Zwecks des Aufenthalts / der Veranstaltung gebucht wurden;

c)    das Bio-Seehotel begründeten Anlass zur der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. Hierzu zählen auch unwahre Angaben über die Identität von mitreisenden oder Zimmer-Überbelegungen.

d)    das Bio-Seehotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Buchungszeitpunkt wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast nach Rechnungstellung fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung erbringt;

e)    über dem Vermögen des Gastes ein Antrag auf Insolvenz gestellt wurde, er eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat, oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. Das Gleiche gilt, wenn gegen den Gast Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, es sei denn, es handelt sich hierbei um völlig unwesentliche Beträge.

(5)    Das Bio-Seehotel muss seinen Rücktritt gegenüber dem Gast schriftlich ausüben.

(5)    Liegen sachlich gerechtfertigte Gründe nach Absatz (3) vor, hat der Gast bei Ausübung des Rücktrittsrechts keinen Anspruch auf Schadensersatz.

7.    An- und Abreise / Mängelanzeigen / Leistungsabweichungen

(1)    Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten oder bestimmter Zimmer(s), es sei denn, das BioSeehotel hat die Bereitstellung eines bestimmten oder bestimmter Zimmer (mit bestimmtem Blick, bestimmter Lage, Etage oder Zimmernummer) schriftlich gesondert bestätigt. Ein pauschaler Vermerk in der Buchungsbestätigung zur Lage des Zimmers, begründet keinen Anspruch auf ein solches Zimmer, sondern nur auf ein solches der näher bezeichneten Zimmer-Kategorie. Das BioSeehotel ist allerdings bemüht, entsprechend vom Gast bei Buchung geäußerten Wünschen nachzukommen.
 
(2)    Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Soweit möglich, versucht das Bio-Seehotel auf Anfrage das Zimmer bzw. eine gebuchte Leistung eher zur Verfügung zu stellen. Die Zimmer dürfen nur mit der aus der Buchung ersichtlichen maximal zulässigen Zahl von Gästen belegt werden. Bei Übernachtungen mit Frühstück besteht kein Anspruch auf bestimmte Frühstückszeiten. Das Bio-Seehotel ist bemüht, „Early Check-ins“ und „Late Check-outs“ auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit gegen entsprechende Gebühr zu realisieren.

(3)    Mängel des gebuchten / der gebuchten Zimmer selbst, Mängel der Ausstattungs-gegenstände sowie fehlende Ausstattungsgegenstände sind der Rezeption unverzüglich nach Feststellung telefonisch oder persönlich anzuzeigen. Gleiches gilt für Mängel an zusätzlich bei uns gebuchten Leistungen. Erst im Rahmen der Abreise angezeigte Mängel oder fehlende Ausstattungsgegenstände gehen zulasten des Gastes, solange die konkrete Sachlage keine abweichende Entscheidung begründet.

(4)    Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Bio-Seehotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für das Verlassen des Panorama-Spa-Bereiches, soweit nicht Abweichendes vereinbart wurde. Nach 11:00 Uhr kann das Bio-Seehotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Ab 18:00 Uhr fallen 100 %  des vollen gültigen Logispreises für eine weitere Übernachtung an. Dem Gast steht es frei, dem Bio-Seehotel nachzuweisen, dass diesem kein, oder wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

(5)    Kann eine gebuchte Leistung aufgrund eines plötzlich eintretenden und weder vom Buchenden noch von uns zu vertretenden Ereignisses (z.B. behördliche Schließungs-anordnung, Unwetter, Pandemie) nicht erbracht werden, kann der Buchende unabhängig von unseren Rücktrittsregeln kostenfrei umbuchen. Wird kein derartiger Umbuchungswunsch angezeigt, erfolgt dann kein Wertausgleich der weggefallenen gebuchten Leistung, wenn und soweit die weggefallene Leistung nicht mehr als 8% des Wertes des gebuchten Gesamtleistungspaketes übersteigt. Unter 8% erfolgt kein Wertausgleich. Für die weggefallene Leistung wird der regional übliche Wert vergleichbarer Leistungen zugrunde gelegt.

8.    Form von Erklärungen/Verjährung

(1)    Mit Ausnahme der hier gesondert geregelten Tatbestände bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Anfragers, Buchenden oder Gastes gegenüber dem Bio-Seehotel zu ihrer Wirksamkeit nicht der Schriftform.

(2)    Schadensersatzansprüche des Gastes oder seiner auf dem Meldeschein angegebenen Mitreisenden verjähren gemäß geltendem Recht, spätestens nach 2 Jahren ab dem Zeitpunkt, in welchem er Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis, spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bio- Seehotels sowie eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-gehilfen des Bio-Seehotels beruhen.

(3)    Soweit der Buchende dies nicht abweichend ausdrücklich erklärt, gelten von diesem gegenüber dem Bio-Seehotel abgegebene Erklärungen auch für seine Mitreisenden.

9.    Datenschutz

Soweit gesetzlich erlaubt und zum Abschluss bzw. der Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich, werden personenbezogene Daten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Wohnsitz, Geburtsdatum, Kreditkarten- bzw. Kontodaten) durch das Bio-Seehotel erhoben, gespeichert und soweit erforderlich verarbeitet. Eine weitergehende Nutzung der Daten des Gastes und seiner auf dem Meldeschein angegebenen Mitreisenden erfolgt nicht. Hiervon ausgenommen behält sich das Bio-Seehotel vor, den Gast regelmäßig über Sonderangebote oder Aktionen per Newsletter zu informieren, soweit die entsprechend gesetzlich geforderte Zustimmung vorliegt. Diese, mit dem Check-in des Gastes abgegebene Einwilligung, kann er jederzeit gegenüber dem Bio-Seehotel durch einfache Erklärung (postalisch, per E-Mail oder per Telefon) widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Bio-Seehotel Zeulenroda GmbH, Bauerfeindallee 1, 07937 Zeulenroda-Triebes oder per E-Mail: info@bio-seehotel-zeulenroda.de oder per Tel: 036628-980.)

10.    Sonstiges / Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1)    Nebenabreden zur Buchung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das Bio-Seehotel.

(2)    Soweit die Vereinbarung / Vereinbarungen mit dem Buchenden eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung enthält, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt vielmehr eine Solche, die die Parteien nach ihrem objektiv zu ermittelnden Willen zum buchungs-Zeitpunkt getroffen hätten, hätten sie den Mangel zu diesem Zeitpunkt schon erkannt.

(3)    Sofern sich aus den jeweiligen Buchungsunterlagen nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Bio-Seehotels Zeulenroda. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben mit Ausnahme von Absatz (5) unberührt.

(4)    Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(5)    Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das Amts- bzw. Landgericht Gera. Darüber hinaus gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Zeulenroda, August 2020

 

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