AGB (Veranstaltungen & Events)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Inhalt:

A       Allgemeines

B       Angebot, Vertragsschluss, Vertragspartner

C       Preise und Zahlungsbedingungen

D       Rücktritt des Vertragspartners, Stornierung

E       Rücktritt des Bio-Seehotels Zeulenroda

F       An- und Abreise

G       Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

H       Abwicklung der Veranstaltung

I        mitgebrachte Gegenstände

J       Haftung des Vertragspartners

K       Haftung des Bio-Seehotels Zeulenroda, Verjährung

L       Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

 

 

A  Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Bio-Seehotels Zeulenroda zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen und anderen Veranstaltungen, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Bio-Seehotels. Diese Geschäftsbedingungen sind vorrangig anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit dem oben aufgeführten Geltungsbereich auch Hotelzimmer mitvermietet werden.

Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners oder des Bestellers die Leistung vorbehaltlos ausführen.

Veröffentlichungen jeder Art, in denen auf den Veranstaltungsort hingewiesen wird, sind uns rechtzeitig vorher zur Kenntnisnahme zu übersenden. Sie bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch das Bio-Seehotel.

Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.

 

B  Angebot, Vertragsschluss, Vertragspartner

Der Veranstaltungsvertrag (im Folgenden „Vertrag“) kommt durch schriftliche Annahme des von uns abgegebenen Angebots durch den Besteller zu Stande. Schließt der Besteller den Vertrag im Namen eines Dritten ab, so wird nicht er, sondern der Dritte Vertragspartner des Bio-Seehotels; der Besteller hat uns hierauf rechtzeitig vor Vertragsschluss besonders hinzuweisen und uns den Namen und die Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen.

Schließt der Besteller den Vertrag erkennbar im Namen des Dritten ab oder hat der Dritte für die vertragliche Abwicklung einen gewerblichen Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften Besteller, Vermittler oder der Organisator gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, der Vertragspartner wird, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit dem Bio-Seehotel entsprechende Erklärungen des Bestellers, Vermittlers oder Organisators vorliegen. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Dritten weiterzuleiten.

Die Gebrauchsüberlassung, die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu und die Durchführung von Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedarf der vorherigen Zustimmung des Bio-Seehotels Zeulenroda, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

 

C  Preise und Zahlungsbedingungen

Das Bio-Seehotel ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Bio-Seehotels Zeulenroda zu bezahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden und vom Vertragspartner verauslagte Leistungen und Auslagen des Bio-Seehotels gegenüber Dritten, insbesondere auch für Forderungen von Urheberverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder gegebenenfalls anfallende lokale Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss, so behält sich das Bio-Seehotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben. Das Gleiche gilt, wenn sich seit Vertragsschluss der Marktpreis für die mit dem Vertragspartner vereinbarten Leistungen erhöht hat. Der Vertragspartner ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 10 Monate, dann erhöht sich die Obergrenze für den Rücktritt auf 15 %. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellten Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasster Kosten.

Das Bio-Seehotel kann seine Zustimmung zu einer vom Vertragspartner nach Vertragsschluss gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen unseres Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Veranstaltungsteilnehmer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

Rechnungen des Bio-Seehotels Zeulenroda sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Bio-Seehotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Vertragspartner verlangen. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; das gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Bio-Seehotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Bio-Seehotel eine Mahngebühr von 5,00 € erheben.

Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden, und wird dieser nicht erreicht, kann das Bio-Seehotel 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn in Rechnung stellen, sofern nicht der Vertragspartner einen niedrigeren oder das Bio-Seehotel einen höheren Schaden nachweist.

Der Vertragspartner kann nur mit einer anerkannten oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Bio-Seehotels aufrechnen oder mindern.

Das Bio-Seehotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Vertragspartners oder Erweiterung des Vertragsumfangs, sind wir berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Ziffer 7. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

D  Rücktritt des Vertragspartners, Stornierung

Das Bio-Seehotel räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von der Reservierung hat das Bio-Seehotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.

Das Bio-Seehotel hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner, statt einer konkret berechneten Entschädigung, Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale wird nicht gefordert, wenn der Rücktritt bis (einschließlich) 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Bio-Seehotel zugeht. Die Entschädigungspauschale beträgt 50 % wenn der Rücktritt zwischen dem 89. und 30. Tag, 70 %, wenn der Rücktritt zwischen dem 29. und 10. Tag und 90 %, wenn der Rücktritt weniger als 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Bio-Seehotel zugeht. Die Entschädigungspauschale errechnet sich aus dem vereinbarten Betrag für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Hotelzimmer und die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Der vertraglich vereinbarte Betrag berechnet sich nach der Anzahl der vereinbarten Teilnehmerzahlen. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Pauschale das preislich niedrigste 3-Gängemenü des jeweilig gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass dem Bio-Seehotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.

Sofern das Bio-Seehotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von uns zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Bio-Seehotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Hotelleistungen erwerben.

Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen ohne dies dem Bio-Seehotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

Hat das Bio-Seehotel dem Vertragspartner im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Bio-Seehotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Vertragspartner muss den Rücktritt schriftlich erklären.

 

E  Rücktritt des Bio-Seehotels

Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Buchstabe D Ziffer 3. eingeräumt wurde, ist das Bio-Seehotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Vertragspartner nach den gebuchten Zimmern und Veranstaltungsräumen vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Buchstabe D Ziffer 3. nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Buchstabe C Ziffer 7. verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Bio-Seehotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Bio-Seehotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Bio-Seehotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

Höhere Gewalt oder andere vom Bio-Seehotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden;

Das Bio-Seehotel begründeten Anlass zur der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

Das Bio-Seehotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Vertragspartner fällige Forderungen des Bio-Seehotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des unseres Hotels gefährdet erscheinen;

eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Buchstabe B, Ziffer 3 vorliegt;

der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Insolvenz gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. Das Gleiche gilt, wenn gegen den Vertragspartner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden; es sei denn, es handelt sich hierbei um völlig unwesentliche Beträge;

ein Fall Buchstabe F Ziffer 3. vorliegt.

Das Bio-Seehotel hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Liegen sachlich gerechtfertigte Gründe nach Ziffer 3 vor, hat der Vertragspartner bei Ausübung des Rücktrittsrechts durch uns keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

F  An- und Abreise

Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, wir haben die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn er hat dies schriftlich mit uns vereinbart.

Gebuchte Zimmer sind vom Vertragspartner oder den betreffenden Veranstaltungsteilnehmern bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, habe wir das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Bio-Seehotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00Uhr 100 % des vollen gültigen Logiepreises. Dem Vertragspartner steht es frei, dem Bio-Seehotel nachzuweisen, dass diesem kein oder wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

 

G  Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Bio-Seehotel bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die entgültige Zahl der Teilnehmer  muss dem Hotel spätestens 10 Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der Zustimmung des Bio-Seehotels.

Bei der Berechnung für Leistungen, die wir nach Anzahl der gemeldeten Personen vornehmen (wie z.B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke) wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5 % sind wir berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % abzurechnen.

Bei der Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Bio-Seehotel berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen, sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können vom Bio-Seehotel auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträgliche Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistungen unseres Hotels oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und das Hotel dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann das Hotel für den nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen des Buchstaben D, Ziffer 1 eine angemessene Entschädigung verlangen.

Dem Vertragspartner steht jeweils der Nachweis frei, dass das Hotel einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat.

Verschieben sich ohne vorherige schriftlich Zustimmung des Bio-Seehotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Bio-Seehotel zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel hat die Verschiebung zu vertreten.

Bei Veranstaltungen, die über 23:00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand auf Grund Einzelnachweises abrechnen. Ferner kann das Hotel auf Grund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiter berechnen, wenn diese nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel den Heimweg antreten müssen.

 

H  Abwicklung der Veranstaltung

Soweit das Bio-Seehotel für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritte beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Die Verwendungen, von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Vertragspartners unter Nutzung des Stromnetzes des Bio-Seehotels bedarf dessen vorheriger schriftlicher Einwilligung. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen, auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Vertragspartners, soweit diese das Hotel nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

Der Vertragspartner ist mit Einwilligung des Bio-Seehotels berechtigt, eigene Telefon‑, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel Anschluss- und Verbindungsgebühren verlangen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragspartners entsprechende Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine angemessene Ausfallvergütung berechnet werden.

Das Bio-Seehotel bemüht sich, Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners umgehend zu beseitigen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie alle sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Sofern der Vertragspartner die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung (wie z. B. Aufbauarbeiten etc.) Dritten überträgt, hat der Vertragspartner für die Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen.

Der Vertragspartner hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietungen und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z. B. Gema) abzuwickeln.

 

I  mitgebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen des Bio-Seehotels. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Bio-Seehotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine Vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Bio-Seehotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Bio-Seehotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Vertragspartners zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Bio-Seehotel abzustimmen.

Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Bio-Seehotel auf Kosten des Vertragspartners entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, kann das Hotel die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilig vereinbarte Raummiete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Räume ortsüblich ist. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigen, dem Bio-Seehotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.),dass im Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vom Vertragspartner entsorgt werden. Sollte der Vertragspartner oder der von ihm beauftragte Dritte Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Bio-Seehotel zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt.

 

J  Haftung des Vertragspartners

Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

Das Bio-Seehotel kann vom Vertragspartner zur Absicherung vor eventuellen Ansprüchen wegen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherung, Kaution, Bürgschaften) verlangen.

 

K  Haftung des Bio-Seehotels, Verjährung

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Bio-Seehotels Zeulenroda auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Vertragspartner schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

Das Bio-Seehotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Hotels und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Für alle sonstigen Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst und durch leicht fahrlässiges Verhalten des Bio-Seehotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet das Bio-Seehotel nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -Ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Vertragspartners gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Bio-Seehotels.

Für eingebrachte Sachen haftet das Bio-Seehotel dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen, dass heißt bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises höchsten jedoch bis zu 3.500,00 €. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.) ist die Haftung begrenzt auf 800,00 €, bei Aufbewahrung in unserem Safe beschränkt sich die Haftung auf die Versicherungssumme einer durch uns abgeschlossenen Diebstahlsversicherung. Die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungssumme teilen wir gern auf Nachfrage mit.

Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Bio-Seehotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Bio-Seehotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Bio-Seehotels. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

Weckaufträge werden vom Bio-Seehotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Nachrichten, Post und Warensendungen für den Vertragspartner und die Teilnehmer der Veranstaltung werden mit Sorgfalt behandelt, das Bio-Seehotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung des selben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen. Das Bio-Seehotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Vertragspartner Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bio-Seehotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

 

L  Form von Erklärungen, Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Bio-Seehotels. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der nachfolgenden Ziffer 4. etwas anderes ergibt.

Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Bio-Seehotels Zeulenroda.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

 

 

 

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